Putzfrau anmelden in der Schweiz: So geht’s richtig!
Warum die Anmeldung so wichtig ist
Viele denken: „Ich lasse nur einmal die Woche putzen – das ist doch kein richtiges Arbeitsverhältnis.“ Doch genau hier liegt der Irrtum. In der Schweiz gilt auch eine gelegentliche Beschäftigung einer Putzhilfe, Babysitterin oder Kinderbetreuung als reguläres Arbeitsverhältnis, sobald ein Lohn bezahlt wird. Wer diese Arbeit nicht anmeldet, riskiert im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Kontrolle durch die Behörden empfindliche Folgen: Nachzahlungen, Bussen und der Verlust von Versicherungsansprüchen.
Schwarzarbeit vermeiden – für beide Seiten
Schwarzarbeit ist nicht nur illegal, sondern gefährdet auch die Putzkraft: Ohne Unfallversicherung besteht kein Schutz bei Verletzungen, ohne AHV-Beiträge fehlt später die Rente. Auch Arbeitgeber stehen ohne Abrechnungsverfahren und offiziellen Arbeitsvertrag rechtlich schlecht da. Deshalb lohnt sich in allen Fällen die saubere Anmeldung.
Schritt für Schritt: So melden Sie Ihre Putzfrau richtig an
1. Arbeitsverhältnis klären
Zuerst muss geklärt werden, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein soll:
- Arbeitspensum: Wie viele Stunden pro Woche oder Monat wird gearbeitet?
- Lohn: Welcher Stundenlohn wird vereinbart? Mindestlöhne gelten auch für Hausangestellte!
- Arbeitszeit: Wird regelmässig oder nur sporadisch gearbeitet?
- Aufgaben: Was genau umfasst die Tätigkeit – nur Putzen oder auch Kinderbetreuung, Kochen etc.?
Diese Punkte sollten in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Muster-arbeitsverträge finden sich auf den Seiten vieler Ausgleichskassen oder bei der SVA Zürich.
2. Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Alle Haushaltshilfen müssen bei einer Ausgleichskasse angemeldet werden. Dies ist zentral für die Abrechnung der Sozialbeiträge (AHV, IV, EO). Dafür gibt es ein spezielles Anmeldeformular für haushaltsnahe Arbeiten, das online heruntergeladen werden kann – z.B. bei der SVA Zürich oder anderen kantonalen Ausgleichskassen.
Einmal angemeldet, erhalten arbeitgebende Haushalte eine Nummer, unter der sie die Beiträge und Lohnabrechnung erledigen können.
3. Unfallversicherung abschliessen
Gemäss Schweizer Recht müssen alle angestellten Personen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sein – unabhängig vom Pensum. Besonders bei körperlicher Arbeit im Haushalt ist das essenziell. Die Versicherung kann über eine Privatversicherung oder über die Ausgleichskasse erfolgen.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Die clevere Lösung
Viele Kantone bieten ein sogenanntes vereinfachtes Abrechnungsverfahren an. Damit können Sie Sozialbeiträge, AHV, Familienzulagen und Steuern direkt über eine einzige Stelle abwickeln. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Dieses Verfahren eignet sich vor allem für kleinere Arbeitspensen bis 22’050 Franken Jahreslohn.
Ein Beispiel: Sie zahlen Ihrer Putzfrau 30 Franken pro Stunde für 4 Stunden pro Woche. Das ergibt 6’240 Franken jährlich – deutlich unter der Schwelle. Die Anmeldung läuft unkompliziert über ein Formular, die Beiträge werden automatisch berechnet.
Was gehört zur Lohnabrechnung?
Die monatliche oder quartalsweise Lohnabrechnung beinhaltet folgende Elemente:
- Bruttolohn
- AHV/IV/EO-Beiträge
- Beiträge an die Unfallversicherung
- Allfällige Beiträge an eine Pensionskasse (bei höherem Lohn)
- Ausweis der bezahlten Steuern (bei vereinfachtem Verfahren)
Für viele Arbeitgeber lohnt sich der Einsatz einer Agentur oder eines Online-Dienstes zur automatisierten Abrechnung. Einige Plattformen bieten sogar komplette Verwaltungspakete inkl. Versicherung und Vertrag.
Was ist mit Familienzulagen und Pensionskasse?
In bestimmten Fällen – etwa bei einem höheren Arbeitspensum oder wenn die Putzfrau Kinder hat – kann Anspruch auf Familienzulagen bestehen. Auch dann ist die Anmeldung bei der zuständigen Familienausgleichskasse notwendig.
Verdient eine Putzkraft mehr als 22’050 Franken jährlich, muss sie zudem bei einer Pensionskasse versichert werden. Dies ist wichtig für die spätere Vorsorge und wird oft über die gleiche Stelle wie die AHV abgerechnet.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Keine Anmeldung: Auch bei wenigen Stunden wöchentlich ist die Anmeldung Pflicht.
- Kein Vertrag: Mündliche Absprachen führen oft zu Streit – ein Arbeitsvertrag schützt beide Parteien.
- Falsche Abrechnung: Ohne Fachkenntnis kann das schnell kompliziert werden – nutzen Sie ein Formular oder eine Agentur.
- Keine Unfallversicherung: Der häufigste und teuerste Fehler – besonders wenn ein Unfall passiert.
Was tun bei Fragen?
Im Zweifel lohnt sich der Kontakt mit Ihrer kantonalen Ausgleichskasse. Die Mitarbeitenden helfen bei Formularen, Lohnberechnung und Anmeldung. Auch viele Agenturen oder spezialisierte Online-Plattformen bieten Hilfe bei der Anstellung von Hausangestellten an – von der Vertragserstellung bis zur monatlichen Lohnabrechnung.
Die legale Anmeldung lohnt sich für alle
Wer eine Putzfrau in der Schweiz anmelden möchte, übernimmt Verantwortung – aber profitiert auch von Sicherheit, Klarheit und gutem Gewissen. Die legale Anstellung schützt sowohl Arbeitgebende als auch Angestellte, sichert Ansprüche bei Krankheit oder Unfall und schützt vor rechtlichen Folgen.
Ob es um Putzen, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung zuhause oder andere Hilfe im Haushalt geht – mit der richtigen Anmeldung, dem passenden Arbeitsvertrag und der nötigen Versicherung schaffen Sie ein faires und legales Arbeitsverhältnis.
So melden Sie Ihre Haushaltshilfe heute noch an
Besuchen Sie die Webseite Ihrer Ausgleichskasse oder der SVA Zürich, laden Sie das passende Anmeldeformular herunter und legen Sie los. Alternativ können Sie eine vertrauenswürdige Agentur oder Online-Plattform beauftragen, die den ganzen Prozess für Sie übernimmt.
Tun Sie den ersten Schritt – und sorgen Sie für Fairness, Sicherheit und Rechtskonformität in Ihrem Haushalt.