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Seit 2011 – Rundum-sorglos-Betreuung

Seit 2011 – Rundum-sorglos-Betreuung im Alter zuhause.

Mahlzeiten bei Demenz
Mahlzeiten bei Demenz

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften und wie profitiert man davon?

In der Schweiz übernehmen viele Menschen die Betreuung pflegebedürftiger Verwandter – oft neben dem Beruf und ohne direkte finanzielle Entschädigung. Doch es gibt eine wichtige Anerkennung dieser Arbeit im Rahmen der Altersvorsorge: Betreuungsgutschriften. Sie können sich positiv auf die AHV-Rente auswirken. Wer Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der Schweiz hat, wie der Antrag gestellt wird und was dabei zu beachten ist, erfahren Sei in diesem Beitrag.

Was sind Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die bei der Berechnung der AHV-Rente angerechnet werden. Sie verbessern das durchschnittliche Einkommen auf dem AHV-Konto und können somit zu einer höheren Rente führen. Die Gutschrift erfolgt nicht in bar, sondern erhöht lediglich die Rentengrundlage.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

Grundsätzlich hat jede Person, die pflegebedürftige Verwandte betreuen – also regelmässig persönliche Hilfe leisten –, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift. Als betreuende Person kann man anerkannt werden, wenn:

  • man in der Nähe der betreuten Personen wohnt (max. 30 km oder eine Stunde Reisezeit entfernt),
  • die betreuten Verwandten Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV haben,
  • und die Betreuung nicht bereits durch professionelle Dienste abgedeckt ist.

Welche Angehörigen gelten als betreuungsrelevant?

Folgende Verwandtschaftsverhältnisse kommen für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften infrage:

  • Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern
  • Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner
  • Kinder, Stiefkinder

Es ist also nicht auf direkte Nachkommen oder Vorfahren beschränkt – auch wer etwa seine Schwiegereltern oder Geschwister pflegt, kann Leistungen geltend machen.

Wie hoch ist die Gutschrift?

Die Betreuungsgutschrift entspricht einem fixen Betrag, der jährlich angepasst wird. 2025 liegt er bei rund CHF 1’030 pro Monat (Stand: Ausgleichskasse). Diese Gutschrift wird dem individuellen Konto bei der AHV gutgeschrieben – aber nur, wenn ein Antrag gestellt wird.

Antrag auf Betreuungsgutschriften stellen

Der Antrag muss jedes Jahr neu bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden – rückwirkend ist dies nur für ein Kalenderjahr möglich. Wer beispielsweise im Jahr 2024 pflegebedürftige Verwandte betreuen möchte, muss den Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.

Wichtige Unterlagen:

  • Nachweis der Hilflosenentschädigung
  • Wohnsitzbestätigung der betreuten Person
  • Nachweis der regelmässigen Betreuung (z. B. Pflegedokumentation, Zeugen)

Warum lohnt sich der Aufwand?

Betreuungsgutschriften können den Unterschied zwischen einer Minimalrente zum Zeitpunkt der Pensionierung und einer deutlich höheren AHV-Leistung ausmachen. Besonders für Mütter, Ehegatten oder Lebenspartner, die aufgrund der Pflegearbeit auf ein Erwerbseinkommen verzichten, sind sie eine zentrale soziale Absicherung.

Wichtig für betreuende Personen

  • Die Gutschrift wird nur einer betreuenden Person pro Jahr zugesprochen.
  • Auch wenn mehrere Angehörige helfen, sollte gemeinsam entschieden werden, wer den Anspruch anmeldet.
  • Eine Kombination mit Erziehungsgutschriften (z. B. für kleine Kinder) ist möglich.

Anerkennung für unsichtbare Arbeit

Die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten ist eine wertvolle, oft unsichtbare Leistung, die im schweizerischen Sozialversicherungsrecht dank der Betreuungsgutschriften gewürdigt wird. Wer diese Möglichkeit kennt und nutzt, stärkt seine spätere Rente und sorgt für eine gerechtere Absicherung im Alter.